Installationskontrollen

 

Einleitung

Gemäss eidg. Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) ist es Vorschrift, die Installationen vor der Inbetriebnahme und in periodischen Abständen zu prüfen. Die NIV wurde auf den 1.1.2002 revidiert, hier einige Stichworte:

  • Der Eigentümer (Betreiber) einer elektrischen Anlage ist für die richtige Funktion und Wartung verantwortlich
  • .
  • Wer Installationen erstellt oder ändert, braucht eine Bewilligung des Eidg. Starkstrominspektorats (ESTI).
    Zur Installation gemäss dem obigen Begriff gehören auch Montage oder Demontage von Steckdosen/Motoren etc.
    Es gibt einige Ausnahmen, was ohne Bewilligung installiert werden darf.
  • Jede Installation muss vor der Inbetriebnahme und in periodischen Abständen geprüft werden.
  • Das energieliefernde Werk (Netzbetreiberin) muss keinen "Gratis-Kontrolleur" mehr zur Verfügung stellen
  • Wer Kontrollen durchführt, braucht eine entsprechende Kontrollbewilligung des ESTI.
  • Je nach Art der Installation gibt es verschiedene Kontrollperioden.
  • Die Betreiber einer Anlage müssen die Sicherheit mit einem sog. Sicherheitsnachweis belegen können. Der Kontrolleur stellt einen solchen Nachweis aus, wenn die Installation keine Mängel aufweist. Der Nachweis ist, ähnlich dem Tankkontrollheft bei Ölheizungen oder dem Abgastest beim Auto, aufzubewahren.
  • Über die obenerwähnten Bewilligungen führt das ESTI ein öffentliches Register, es kann u.a. im Internet nachgefragt werden, wer im Besitz einer entsprechenden Bewilligung ist.

Wir sind im Besitz einer Kontrollbewilligung des ESTI und kontrollieren Installationen für Installationsfirmen, Betreiber (auch Sie?) oder Elektrizitätswerke als unabhängiges Kontrollorgan.


Grundlagen

Um den Personen-, Sachen- und Störschutz so gut wie möglich sicherzustellen, prüfen wir, wie es in der NIN 2005, Kapitel 6 vorgesehen ist.

  • Kontrolle der Unterlagen
  • Sichtprüfung:
    Berührungsschutz, keine Beschädigung
    Korrekte Wahl des Materials entsprechend der Raumart
    Prüfzeichen und Herstellerangaben
    Richtige Leiterwahl
    Mechanischer Schutz
    Auswahl und Einstellung von Schutz- und Überwachungseinrichtungen
    Auswahl und Anordnung von Trenn- und Schaltgeräten
    Leichte Zugänglichkeit der notwendigen Betriebsmittel
    Kennzeichnung der Stromkreise, Überstromunterbrecher, Schalter
    etc. z.B. mit Legenden
  • Messungen:
    Leitfähigkeit der Schutzleiter
    Isolationswiderstände
    Automatische Abschaltung im Fehlerfall - insbesondere richtige Funktion des FI-Schalters

Angebot

Eine selbst entworfene Checkliste erinnert uns an die Schwerpunkte und immer wiederkehrenden Mängel. Gerne Stellen wir Ihnen eine solche Checkliste zu.

Die innerbetrieblichen Kontrolle (Schlusskontrolle) ist nach SIA in die Einheitspreise einzurechnen. Die unabhängige Kontrolle für Abnahmen oder periodische Kontrollen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir verrechnen nach Stundenaufwand, nur in seltenen Fällen pauschal.


Tipps

Für Installationsfirmen: Geben Sie die Checkliste dem bauleitenden Monteur ab und lassen Sie ihn die Installation so gut wie möglich selbst prüfen. Für seine Kontrolle soll er auch unterschreiben.
Für Eigentümer und Mieter: Lesen Sie die Datei Installationskontrolle6.pdf. Darin wird beschrieben, wie vorgeganen wird, wenn wir bei Ihnen kontrollieren.


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